Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform www.f-boge.de zwischen

der F. Boge GmbH, Karl-Winnacker-Straße 10, 36396 Steinau a.d. Straße - im Folgenden „Anbieter“-

und

dem in § 2 des Vertrags bezeichneten Besteller - im Folgenden „Besteller“ -

geschlossen werden.

 

§ 1       Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der F. Boge GmbH als dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Besteller (nachfolgend „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie können den Text herunterladen und ausdrucken. Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

(2) Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2       Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind hinsichtlich des Preises, der Menge, einer angegebenen Lieferfrist und bestehender Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich, soweit nichts ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Bestellungen durch den Besteller sind verbindlich.

(2) Der Besteller kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3) Der Anbieter schickt daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

 

§ 3       Widerrufsrecht

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

F. Boge GmbH

Geschäftsführer Ewald Simon

Karl-Winnacker-Straße 10

39396 Steinau an der Straße

info@f-boge.de

Telefax: +49(0)6663/9601-29

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

§ 4       Preise und Versandkosten, Versandart

(1) Die angegebenen Preise sind Endpreise für Bestellungen über die Website in Euro exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe und ohne Kosten von Verpackung und Versand. Die Kosten für Verpackung und Versand sind abhängig von den erworbenen Artikeln.

(2) Die entsprechenden Versandkosten sind jeweils der Artikelbeschreibung zu entnehmen und sind vom Besteller zu tragen.

(3) Der Versand der Ware erfolgt durch den Deutschen Paketdienst (DPD).

§ 5       Fälligkeit und Zahlung

(1) Preisangebote verstehen sich grundsätzlich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab Werk.

(2) Zahlungen sind wahlweise fällig 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, Werkzeugkosten sind grundsätzlich ohne Abzug und Zahlungsfrist sofort, spätestens nach Vorlage der Ausfallmuster zur Zahlung fällig.

Der Besteller kann die Zahlung per Nachnahme oder per Vorkasse vornehmen.

Schecks werden nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungs statt angenommen, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit, wobei entstehende Diskont- und sonstige Spesen zu Lasten des Zahlenden gehen.

(3) Wenn der Besteller in Zahlungsverzug geraten ist, ist der Anbieter ab diesem Zeitpunkt zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz berechtigt. Der Anbieter behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Besteller bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Erklärung der Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig feststehenden Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus diesem Vertrag in Betracht.

(5) Bestehen mehrere Lieferverträge nebeneinander, so hat eine eventuell vorliegende Leistungsstörung oder Gewährleistungsverpflichtung unsererseits keinen Einfluss auf den Bestand weiterer Einzellieferverpflichtungen und deren Abwicklung.

(6) Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

 

§ 6       Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sämtliche Lieferungen des Anbieters erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht – auch im Fall einer frachtkostenfreien Lieferung („Lieferung frei Haus“) –auf den Besteller über, sobald die Sendung an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters verlässt. Verzögert sich die Übergabe bzw. Versendung aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Lieferfristen und Termine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Voraussetzungen des Gefahrübergangs nach diesen Bedingungen gegeben sind.

(2) Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Bestellers vorgenommen. Zur Erhaltung des Transportversicherungsschutzes ist der Besteller verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang auf Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Schäden an der Ware oder der Verpackung sind von dem Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen auf dem Frachtbrief zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind dem Transportführer binnen 3 Tagen zu melden.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Besteller. Er ist verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und in ausreichender Höhe zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung gelten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Bestellers als abgetreten.

(4) Fälle von höherer Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des  Willens und/oder der Einflusssphäre des Anbieters liegen (insbesondere Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung oder in der Belieferung durch Vorlieferanten, Rohstoffmangel, Maschinendefekte, Unfall, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Brand, Beschlagnahmen, behördliche Anordnungen sowie sonstige vergleichbare Ereignisse), verlängern die Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend der Ausfallzeit. Derartige Ereignisse berechtigen erst dann zur Kündigung des jeweiligen Auftrages, wenn dem Besteller ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann; ein weiteres Abwarten gilt im Regelfall nach mehr als zwei Monaten ab Eintritt der Ausfallzeit als unzumutbar. Der Anbieter haftet nicht für daraus entstehende Schäden.

Dauern die vorstehend genannten Umstände länger als vier Monate an, hat der Anbieter das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Auf Verlangen des Bestellers hat der Anbieter zu erklären, ob der Anbieter zurücktreten oder innerhalb einer vom Anbieter zu benennenden, angemessenen Frist liefern wird.

Die Lieferverpflichtung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

(5) Bei Abrufaufträgen behält der Anbieter sich  vor, das benötigte Material insgesamt sofort zu beschaffen und die zu erwartende Absatzmenge sofort herzustellen. Änderungswünsche des Bestellers können daher grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Abnahme der ersten Teillieferung hat der Besteller sämtliche zusätzlichen Kosten zu übernehmen, die in Folge einer Veränderung oder Anpassung des Produkts entstehen. Der Anbieter behält sich vor, Änderungswünsche nach Maßgabe dieser Bedingungen nachzukommen oder aber die weitere Belieferung abzulehnen.

(6) Bei Verzug kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Anbieter zuvor eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde. Eine angemessene Frist sind mindestens 10 Werktage. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist auf eventuelle Mehrkosten für das bestellte Produkt beschränkt (Deckungskauf). Dabei ist der Besteller verpflichtet, mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen und dem Anbieter selbst Gelegenheit zur Durchführung eines Deckungskaufs unter Wahrung einer angemessenen Frist zu gegen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Vermögensschäden und jeglicher Drittschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden.

(7) Soweit Verpackungsmaterial berechnet ist, erfolgt dies zum Selbstkostenpreis und kann daher grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Bei Kisten und massiven Verschlägen gewährt der Anbieter eine Gutschrift in Höhe von 2/3 des Wertes nach spesenfreier und unversehrter Rücksendung.

(8) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Besteller dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(9) Ist das vom Besteller in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Bestellern dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Bestellers unverzüglich erstatten.

(10) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist. Bei Teillieferungen tragen wir selbstverständlich die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

 

§ 7. Untersuchungspflicht, Mängelrüge

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Tauglichkeit der Ware für einen bestimmten  Verwendungszweck selbst zu prüfen.

(2) Jeglicher Gewährleistungsanspruch bedingt, dass der Besteller seiner kaufmännischen Rügepflicht gemäß § 377 HGB spätestens am 5. Tag seit der Lieferung nachgekommen ist und gegebenenfalls vorhandene Mängel rügt.

(3) Die Beschaffenheit einer gelieferten Ware gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Übergabe eine schriftliche Mängelrüge bei dem Anbieter eingegangen ist, es sei denn, es handelt sich um einen verborgenen Mangel.

(4) Ein verborgener Mangel gilt dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Entdeckung des Mangels bei dem Anbieter eine schriftliche Mängelrüge eingegangen ist.

 

§ 8       Sachmängelgewährleistung

(1) Die Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Alle Angaben zu den Produkten des Anbieters (Maße, Gewichte, Härte, etc.) stellen lediglich Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar. Mängelansprüche bestehen insofern nicht, als die Veränderungen für den Besteller zumutbar sind.

(2) Sofern die Ware mit Mängeln behaftet ist, wird der Anbieter in angemessener Zeit nach Wahl des Bestellers nachbessern oder nachliefern („Nacherfüllung“). Ist die von dem Besteller gewählte Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich, ist der Anbieter berechtigt, in der anderen Form nachzuliefern. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden durch den Anbieter getragen. Gelingt dem Anbieter die Nacherfüllung nicht, hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises.

Erbringen wir zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Leistung, so hat der Besteller das geleistete mangelhafte Produkt zurückzugewähren oder – soweit eine Rückgewähr nicht möglich ist - das geleistete Produkt zu vernichten.

(3) Ist der Anbieter zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, seine Rechte aus Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz geltend zu machen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche erfolglos geblieben sind. Im Falle eines Rückgriffs nach § 478 BGB gelten die dort getroffenen Regelungen.

(4) Der Besteller kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Bestellers, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

(5) Mängelansprüche eines Verbrauchers verjähren in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.

(6) Ist der Besteller Kaufmann bedingt jeglichen Gewährleistungsanspruch bedingt, dass der Besteller seiner kaufmännischen Rügepflicht gemäß § 377 HGB spätestens am 5. Tag seit der Lieferung nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr seit der Lieferung, die Beweislast für das Vorhandensein eines Fehlers trägt der Besteller.

 

§ 9 Schutz- und Eigentumsrecht

(1) An den Werkzeugen, Formen, Anlagen, Plänen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Anbieters stehen diesem die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte zu.

(2) Soweit Formen, Werkzeuge, Anlagen oder Versuchsteile für ein bestimmtes Produkt von dem Anbieter beschafft oder hergestellt werden, verbleibt auch hieran das Alleineigentum des Anbieters. Eine Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Anbieters. Dafür in Rechnung gestellte Kosten stellen regelmäßig anteilige Kosten der Fertigung oder Konstruktion dar, wodurch keine weitergehenden Rechte des Bestellers begründet werden. Eine Aufbewahrungs- bzw. Vorhalteverpflichtung besteht grundsätzlich nur während laufender Geschäftsbeziehungen, längstens bis zum Ablauf von 2 Jahren seit der letzten Auslieferung.

(3) Sofern der Anbieter Produkte nach vom Besteller übergebenen Plänen, Zeichnungen, Muster, etc. liefert, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte dem Anbieter die Herstellung oder Lieferung derartiger Produkte, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern, ohne selbst zur Prüfung der Rechtslage oder zur Führung eines Rechtsstreits verpflichtet zu sein. Der Besteller hat den Anbieter von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Wird der Besteller durch gewerbliche Schutzrechte Dritter an der Verwendung des von dem Anbieter gelieferten Produkts gehindert und hat der Anbieter dies zu vertreten, so wird der Anbieter dem Besteller das Recht zum Gebrauch verschaffen oder ein ähnliches und brauchbares Produkt liefern, dessen Verwendung nicht gehindert ist. Der Besteller oder der Anbieter können stattdessen auch vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechtsverletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 10     Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftigen entstehenden Forderungen das Eigentum des Anbieters. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers ist der Anbieter nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die beim Besteller befindliche Vorbehaltsware wegzunehmen bzw. wegnehmen zu lassen.

Die Vorbehaltsware darf nicht sicherungsübereignet oder verpfändet werden. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Anbieter gehörenden Waren veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt sicherungshalber die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen in Höhe des Werts der Vorbehaltsware an den Anbieter ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware ents

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